Ab 2011 - keine Lohnsteuerkarte mehr - elektronisches Verfahren ab 2012



Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr verschickt. Sie wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Bis dahin behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit. Alle darauf enthaltenen Einträge behalten ihre Gültigkeit.

Sollten sich Änderungen notwendig machen sind diese von Ihnen beim zuständigen Finanzamt zu veranlassen.

Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte wird diese noch durch die Gemeinde ausgestellt.

Ab dem Jahr 2012 müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Wird im Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen davon sind ledige Arbeitnehmer, die ab 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

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Wie erhalte ich Auskunft über meine gespeicherten Daten?

Welche ELStAM zur Übermittlung gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei jahren abgerufen hat, können ab Einsatz des elektronischen Verfahrens jederzeit über das ElsterOnline-Portal eingesehen werden. dazu ist eine authentifizierung unter Verwendung der idnr im elsteronline-portal notwendig. darüber hinaus ist das zuständige Finanzamt Ansprechpartner.

Für die Gemeinde Vogtländisches Oberland ist das Finanzamt Altenburg zuständig.

Infosymbol



Die elektronische Lohnsteuerkarte startet später

Laut Mitteilung des Bundesfinanzministeriums verzögert sich der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte noch bis zum 01.01.2013.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier




Literaturhinweis !

Für ausführliche Informationen lesen Sie auch bitte den Flyer bzw. die Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen:






Für Auskünfte und Anfragen

steht das
Finanzamt Altenburg zur Verfügung.

Außerdem gibt es in Greiz
eine Servicestelle:

Finanzamt Altenburg - Servicestelle Greiz

Anschrift:
Weberstraße 1
07973 Greiz

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
08.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

Bemerkung:
In der Servicestelle Greiz
können Sie Ihre Steuererklärungen und Anträge abgeben, sonstige Anliegen vortragen und insbesondere fast alle Informationen erhalten, die Ihre persönlichen Steuererklärungen betreffen.

Falls ausnahmsweise Fragen in der Servicestelle nicht geklärt werden können, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Bearbeiter im Finanzamt Altenburg!