Ab 2011 - keine Lohnsteuerkarte mehr - elektronisches Verfahren ab 2012
Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr verschickt. Sie wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Bis dahin behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit. Alle darauf enthaltenen Einträge behalten ihre Gültigkeit.
Sollten sich Änderungen notwendig machen sind diese von Ihnen beim zuständigen Finanzamt zu veranlassen.
Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte wird diese noch durch die Gemeinde ausgestellt.
Ab dem Jahr 2012 müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Wird im Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen davon sind ledige Arbeitnehmer, die ab 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Wie erhalte ich Auskunft über meine gespeicherten Daten?
Welche ELStAM zur Übermittlung gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei jahren abgerufen hat, können ab Einsatz des elektronischen Verfahrens jederzeit über das
ElsterOnline-Portal eingesehen werden. dazu ist eine authentifizierung unter Verwendung der idnr im elsteronline-portal notwendig. darüber hinaus ist das zuständige Finanzamt Ansprechpartner.
Für die Gemeinde Vogtländisches Oberland ist das Finanzamt Altenburg zuständig.